ÄRZLICHES ZEUGNIS
Alle SchülerInnen benötigen innerhalb Januar 2019 (Abgabe beim Klassenlehrer)
ein gültiges ärztliches Zeugnis
(„certificato di sana e robustacostituzione“),
das beim Kinderarzt beantragt werden muss. Das ärztliche Zeugnis wird nur ausgestellt, wenn der Jugendliche einen gültigen EKG-Befund vorweisen kann. Mit der ensprechenden Verschreibung kann von
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 16.00 Uhr
das EKG ohne Vormerkung im Krankenhaus Bozen gemacht werden; den Befund erhält man sofort. Mit diesem EKG-Befund ist anschließend bei der zuständigen Kinderärztin ein Termin für eine Sportvisite zu vereinbaren bei dem dann das ärztliche Zeugnis (Gültigkeit ein Jahr) ausgestellt wird.
Gültig sind natürlich auch alle sportärztlichen Zeugnisse; bei Verfallsdatum noch vor der Klassenfahrt muss das erneuerte sportärztliche Zeugnis eingereicht werden.